Ziel der ambulanten Reha ist die Stabilisierung der Abstinenz. Dadurch erhöht sich in der Regel die Lebensqualität, verbessern sich die sozialen Beziehungen und die Teilnahme am Arbeitsleben fällt leichter. Kostenträger ist in der Regel die zuständige Rentenversicherung, in Einzelfällen die Krankenkasse.
Für wen ist diese Behandlungsform geeignet?
Voraussetzung ist die Fähigkeit, im Alltag auf das Suchtmittel oder Suchtverhalten verzichten zu können. Das heißt, der Ausstieg sollte schon im Vorfeld stattgefunden haben.
Welche sonstigen Voraussetzungen gibt es?
Der Teilnehmende sollte die Bereitschaft mitbringen, sich auf die Behandlung einzulassen und in der Lage sein, die Gruppen- und Einzeltermine verbindlich wahrzunehmen.
Welche Vorteile hat die ambulante Form?
Sie ist sehr alltagsnah. Das bedeutet, dass innerhalb der Therapietermine zeitnah besprochen werden kann, welche Situationen beispielsweise in der Familie oder am Arbeitsplatz schwierig sind und früher möglicherweise Auslöser für Suchtmittelkonsum waren. „Neue Wege“ und ein neuer Umgang mit Konflikten oder emotionalen Herausforderungen können direkt ausprobiert und umgesetzt werden. Bestehen zusätzlich zur Abhängigkeitserkrankung soziale oder finanzielle Probleme, können wir auf kurzem Weg an die uns angeschlossenen Dienste vermitteln. Angehörige können problemlos einbezogen werden.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Fäden für die Antragstellung laufen bei uns in der PSB zusammen. Zu den Formalien gehört ein Antragsformular, das ausgefüllt werden muss, ein Formular, für das der*die Hausärzt*in zuständig ist, sowie ein sogenannter Sozialbericht, den wir gemeinsam mit Ihnen erstellen. Sind alle Unterlagen beisammen, reichen wir diese beim zuständigen Kostenträger ein. Nach zwei bis vier Wochen erfolgt der Bescheid, ob der Antrag bewilligt wurde.
Wie ist der Rahmen der ambulanten Reha?
Diese ist berufsbegleitend. Die Regeldauer ist ein Jahr, Verkürzung oder Verlängerung ist nach Absprache möglich. Zu Beginn erfolgt eine ärztliche Untersuchung und eine diagnostische Einschätzung Ihrer Beschwerden. Außerdem gibt es eine Behandlungsvereinbarung. Die eigentliche Behandlung findet in Form von Einzel- und Gruppentherapie statt, die jeweils 50 bzw. 100 Minuten dauert. Die Gruppe findet abends statt, genaue Zeiten können in der jeweiligen PSB erfragt werden. Die Einzeltherapie wird individuell vereinbart. Angehörige werden bei Bedarf einbezogen, auch Paargespräche sind vorgesehen. Nach einem halben Jahr ist ein Verlängerungsantrag fällig, hierzu findet nochmals ein Arztgespräch statt.
Was geschieht, wenn jemand rückfällig wird?
Wie in der Behandlungsvereinbarung benannt, ist ein Rückfall kein Grund, die Behandlung zu beenden, wenn dieser offen angesprochen wird und innerhalb der Therapie aufgearbeitet werden kann. Lediglich wiederholte oder schwer zu beendende Rückfälle oder ein umfassender Rückfall in alte Verhaltensmuster (z.B. Verheimlichen) kann zur Beendigung oder zu einer Verlegung in ein stationäres Setting führen. In Einzelfällen ist eine Unterbrechung der ambulanten Reha möglich, um zum Beispiel durch eine Entgiftung den Konsum beenden zu können.
Wie läuft die Therapie genau ab?
Zu Beginn werden Behandlungsziele formuliert. Innerhalb der Gruppentherapie entsteht ein Raum, in dem die Teilnehmenden sich auch mit für sie nicht leicht zu akzeptierenden Seiten öffnen können. Im Gegensatz zur Nutzung des Suchtmittels zur Betäubung oder Vermeidung geht es jetzt darum, hinzuschauen und sich ehrlich auseinanderzusetzen. Ein Wirkfaktor ist die entstehende Verbundenheit zwischen den Teilnehmenden. Die Interaktion untereinander ist dafür entscheidend und kann ein wertvolles Übungsfeld sein. Hinzu kommen – je nach Gruppe etwas unterschiedlich gestaltet – Anregungen, Übungen, Wissensvermittlung. In der Einzeltherapie können einzelne Aspekte vertieft werden, manchmal auch Themen angesprochen werden, für die es zunächst den Rahmen unter vier Augen braucht. Unser begleitender Facharzt für Psychiatrie, Herr Dr. Koehler, begleitet die Therapie an allen drei Standorten in Form einer Anfangs-, Zwischen- und Abschlussuntersuchung.
Wer führt die Behandlung durch?
Wir sind ein Behandlungsteam mit folgenden Berufsgruppen: Suchttherapeut*innen, eine bzw. ein Psychologische*r Psychotherapeut*in sowie ein Facharzt für Psychiatrie. In dieser Konstellation tauschen wir uns auch regelmäßig in Form von Fallbesprechungen und Supervision aus.
- Kontrolliertes Trinken/ Kontrollierter Substanzkonsum – Informationsabend
- Kontrolliertes Trinken/ Kontrollierter Substanzkonsum – Gruppenangebot
- Suchtprävention im Wandel der Zeit
- Ausstellungsprojekt zur Prävention von Essstörungen
- Top oder Flop? So steht es um den Kampf gegen den Cannabis-Schwarzmarkt
Abhängigkeit Alkohol Angebot Angehörige Behandlung Beratung Betroffene Cannabis Drogen Entkriminalisierung Essstörungen Folgen Gesundheit Hilfeangebot Hilfesystem Jugendschutz Kinder Kinder und Jugendliche Konsumreduktion Krisen Kurs MPU Nikotin Prävention Schwangerschaft Snus Sucht Suchtberatung Tabak Vapes