Als niedrigschwellige Angebote werden Hilfeleistungen und Unterstützungsangebote verstanden, welche von der jeweiligen Zielgruppe ohne hohe Anforderungen oder Erwartungshaltungen wahrgenommen werden können. Diese besitzen Rahmenbedingungen, die den Zugang erleichtern sollen und die unterschiedlichen Hemmnisse der Zielgruppe berücksichtigen. Diese Hemmnisse können unterschiedliche Ebenen betreffen wie z.B. die örtlichen Gegebenheiten, die zeitliche Erreichbarkeit, aufkommende Gebühren, Sprache, Unsicherheiten und Ängste. Zum Beispiel schämen sich abhängige Personen oft sehr aufgrund ihrer Erkrankung, da bestimmte Vorurteile und gesellschaftliche Bilder noch sehr vorherrschend sind und ihnen die Schuld und die Verantwortung für ihre Erkrankung gegeben wird. Dies hat zur Folge, dass diese Personen eine höhere „Schwelle“ haben, um ein Hilfsangebot wahrzunehmen. Die Zielgruppen von niedrigschwelligen Angeboten befinden sich oft in schwierigen bis existenziellen Problemlagen, welche ohne die besondere Ausrichtung der Niederschwelligkeit in der deren Bedürfnisse und Lebenslagen mitgedacht werden, die Hilfeleistung nicht beanspruchen bzw. nicht beanspruchen können.
Deshalb kann die Beratung in den Suchtberatungsstellen z.B. kostenlos, anonym und ohne vorherige Terminvereinbarung in einer Offenen Sprechstunde wahrgenommen werden. Eine akzeptanzorientierte und zieloffene Arbeitsweise der Mitarbeitenden zählt ebenfalls zu den Facetten der Niedrigschwelligkeit sowie Angebote, wie z.B. „Drogenkonsumräume, Drogentherapeutische Ambulanzen und Kontaktläden“ (Schneider 2006: 1).
Um die Notwendigkeit und die Entwicklung der Niederschwelligkeit in der Suchthilfe nachvollziehen zu können, eignet sich ein Rückblick in die gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen Deutschlands:
Mit der Unterzeichnung des Versailler Vertrages im Jahr 1919 verpflichtete sich Deutschland, das sogenannte Opiumgesetz in Deutschland einzuführen. In diesem wurden Opium und dessen weitere Formen sowie Kokain verschreibungspflichtig und der Verstoß wurde mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Im weiteren Verlauf wurden diesem Gesetz weitere Substanzen untergeordnet, das Strafmaß erhöht und die Möglichkeit dem Gesetz weitere Substanzen hinzuzufügen eröffnet.
Die Behandlung von opiatabhängigen Personen erfolgte zu diesem Zeitpunkt durch eine sogenannte Opiaterhaltungstherapie in der z.B. Morphium-Abhängigen Morphium verschrieben wurden, so dass diese ihrer Arbeit nachgehen konnten und beschwerdefrei waren. 1928 wurde in der Behandlung von Abhängigen die Abstinenz als Ziel vom Deutschen Ärztetag festgelegt, so dass ab da abhängige Personen in geschlossenen psychiatrischen Langzeiteinrichtungen zur Behandlung untergebracht wurden.
Während des Nationalsozialismus sahen sich Abhängige „zwangsweisen Entzugsbehandlungen über Entmündigungen bis hin zu Zwangssterilisationen und Deportationen in Konzentrationslager“ (Schmidt-Semisch 2020: 1) ausgesetzt.
In den weiteren Jahren nach dem zweiten Weltkrieg kam es zu keinen großartigen rechtlichen Änderungen innerhalb dieser Thematik. In den 1960er nahm der Drogenkonsum von jungen Menschen vor allem der Substanzen Cannabis und LSD zu. Im gesellschaftlichen Diskurs wurde dieser Drogenkonsum für die damaligen vorherrschenden Generationenkonflikte verantwortlich gemacht. Als Reaktion darauf trat 1970 das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) in Kraft und löste das Opiumgesetz ab. Diesem wurden weitere Substanzen unterstellt und das Höchststrafmaß für den Verstoß wurde erhöht.
Anfang der 1970er Jahre stieg die Anzahl der Heroinabhängigen in Deutschland und die damaligen Behandlungseinrichtungen sahen sich einer Überforderung ausgesetzt, was sich unter anderem in einer Rückfallquote von 98-100% zeigte. Daraus entstanden die Release-Gruppen, welche einen niederschwelligen Ansatz verfolgten. Einiger dieser Gruppen mussten jedoch aufgrund von mangelnder stattlicher Förderung ihre Arbeit wieder einstellen. Diese auftretende Lücke wurde durch stationäre Langzeittherapien und die sogenannte therapeutische Kette geschlossen. In den 1980er Jahren wurde jedoch vermehrt Kritik laut, da in den Sichtweisen auf Betroffene Vergleiche mit Kleinkindern verbreitet waren, rechtliche Regelungen, wie der §35 als „Therapie als Strafe“ gesehen wurde und die Effizienz des Behandlungsansatz in Frage gestellt wurde sowie Betroffenen, die ihren Konsum nicht einstellen können oder wollen, ausgegrenzt wurden.
Die anwachsende HIV-Problematik in den 1980er Jahren beförderte die bereits bestehende Kritik an der Drogenpolitik. Denn die damaligen Ansätze der rigiden Abstinenzorientierung und Kriminalisierung von Betroffenen konnten den daraus entstehenden Problematiken nicht Einhalt gebieten. Daraus entwickelte sich die sogenannte akzeptanzorientierende bzw. akzeptierende Drogenhilfe in der Sozialarbeitende den direkten Kontakt zu den Konsumierenden suchten und die Hilfe so entworfen wurde, um Ausgrenzungsmechanismen entgegenwirken zu können. Ziel der akzeptierende Drogenarbeit war das Überleben der Betroffenen zu sichern und deren gesundheitlichen Risiken („harm reduction“) zu reduzieren z.B. durch Spritzen- und Kondomvergabe, Bereitstellung von Übernachtungs-, Aufenthaltsmöglichkeiten und einer medizinischen Grundversorgung.
Die Einführung der Substitutionsbehandlung in den 1990er Jahren bestätigte die im internationalen Raum bereits dokumentierte Verbesserung der „gesundheitlichen, psychischen und sozialen Situation“ (Schmidt-Semisch 2020: 1) der Betroffenen. Seit 2009 hat auch die Originalstoffvergabe in Deutschland eine rechtliche Grundlage. Allerdings ist diese trotz ihrer erwiesenen Wirksamkeit nicht weit verbreitet. Seit dem Jahr 2000 sind Drogenkonsumräumen der rechtliche Rahmen gegeben. Allerdings ist hierbei ebenfalls trotz positiver Wirksamkeit die Anzahl dieser in der Bundesrepublik überschaubar.
Literatur- und Quellenverzeichnis:
Konter, A. (2019). Niedrigschwelligkeit. Zugriff am 18.11.2025 unter https://www.socialnet.de/lexikon/Niedrigschwelligkeit
Schmidt-Semisch, H. (2020). Von der Abstinenz zur Akzeptanz. Zugriff am 12.01.2026 unter https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/rausch-und-drogen-2020/321820/von-der-abstinenz-zur-akzeptanz/
Schneider, W. (2006). Was ist Niedrigschwellige Drogenhilfe?. Zugriff am 26.01.2026 unter https://indro-online.de/dr-wolfgang-schneider-was-ist-niedrigschwellige-drogenhilfe/
Deimel, D. & Moesgen, D. (2024). Phänomenologie und Ätiologie von Substanzgebrauchsstörungen. In: Deimel, D., Moesgen, D. & Schecke, H. (Hrsg.), Soziale Arbeit in der Suchhilfe. Lehrbuch (S.44-66). Köln: Psychiatrie Verlag GmbH.
Deimel, D. & Hornig, L. (2024). Soziale Arbeit in der Suchthilfe. In: Deimel, D., Moesgen, D. & Schecke, H. (Hrsg.), Soziale Arbeit in der Suchhilfe. Lehrbuch (S.16-43). Köln: Psychiatrie Verlag GmbH.
- Neue Nikotinprodukte
- Tabak
- Gruppenangebot zum Kontrollierten Konsum (KT/KISS)
- Cannabis und das jugendliche Gehirn
- Die Entwicklung der Niederschwelligkeit in der deutschen Suchthilfe – Ein Überblick
Abhängigkeit Alkohol Angebot Angehörige Behandlung Beratung Betroffene Cannabis Drogen Folgen Gesundheit Hilfeangebot Hilfesystem Jugendschutz Kinder Kinder und Jugendliche Konsumreduktion Krisen Kurs MPU Nikotin Schwangerschaft Snus Sucht Suchtberatung Tabak Vapes